AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 4PVD Dr.-Ing. Stefan Esser (nachfolgend 4PVD genannt), Roermonder Str. 601, D-52072 Aachen

  1. Allgemeines

Allen Leistungen und Lieferungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Annahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als akzeptiert. Entgegenstehende Geschäfts­ bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen zu Verträgen sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von 4PVD bestätigt worden sind. Modelle, Skizzen, Bilder und Zeichnungen sind urheberrechtlich geschützt, Kopien sind auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher Genehmigung von 4PVD zulässig.

 

  1. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn 4PVD eine Bestellung des Käufers schriftlich, per Fax oder Email bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Maße, Zeichnungen und Abbildungen sind unverbindlich. Kostenvoranschläge können um 15% über­ bzw. unterschritten werden. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von 4PVD zumutbar sind. Bei Dienstleistungs- und Projektaufträgen gilt eine schriftliche Termin­ und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage.

 

  1. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer, ab Lager 4PVD. Die in Angeboten enthaltenen Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von 4PVD genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein­ und Ausfuhrgebühren, der Devisenbeschaffung etc., berechtigen 4PVD zu einer entsprechenden Preisanpassung.

 

  1. Liefer- und Leistungsfristen

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch 4PVD. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt und Streiks etc.. Verlängert sich die Liefer­ und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von 4PVD zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Bei Lieferverzug, den 4PVD zu vertreten hat, hat der Käufer unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

  1. Versendung und Gefahrenübergang

Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der 4PVD verlassen hat. 4PVD versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an 4PVD trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei 4PVD, sowie die gesamten Transportkosten.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind nach Vereinbarung zahlbar. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist 4PVD zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag, ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von 4PVD gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Hält 4PVD weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlung, Bankbürgschaft oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 4PVD steht das Recht zu, den in Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen. Vom Verzugszeitpunkt an ist 4PVD berechtigt, Zinsen in Höhe des von Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs­, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. 4PVD ist berechtigt ihre Forderungen abzutreten.

 

  1. Eigentumsvorbehalt

4PVD behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

 

  1. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist beträgt für alle von uns gelieferten Produkte 12 Monate. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer muss 4PVD etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist 4PVD frei von der Gewährleistungspflicht. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von 4PVD über. Werden Betriebs- oder Wartungs-empfehlungen 4PVD nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchs-materialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

 

  1. Sonstiges

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertrags-verletzung, unerlaubter Handlung Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet 4PVD nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gerichtstand ist Aachen. Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechts-beziehungen zwischen 4PVD und dem Käufer gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäfts-bedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle einer eventuell unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der eventuell unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.